Frühzeitige Planung und Einbezug eines Rechtsanwalts

Es empfiehlt sich aufgrund der kurzen Frist von 4 Monaten wirklich die Zahlungseingänge als Unternehmer zu überwachen und bei Verdacht frühzeitig einen Rechtsanwalt beizuziehen. Wegen der kurzen Frist von vier Monaten ab Ende der Bauarbeiten ist im Verfahren um Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechts Eile geboten.

Man muss zwischen dem Verfahren um vorläufige Eintragung und demjenigen um definitive Eintragung, anderseits zwischen superprovisorischem und ordentlichem Verfahren unterscheiden. Ab der letzten Arbeitsverrichtung hat der Unternehmer 4 Monate Zeit, um das Pfandrecht im Grundbuch eintragen zu lassen. Wenn es nach diesen 4 Monaten nicht vom Richter im Grundbuch vorgemerkt wurde, kann man diese gesetzliche Verwirkungsfrist nicht korrigieren oder wiederherstellen lassen.