Kosten des Verfahrens

Wieso sollte man sich aber überhaupt auf solche Vergleichsgespräche mit dem Subunternehmer einlassen oder wieso sollte der Subunternehmer diese Gespräche mit dem Eigentümer suchen?

Die Kosten des Eintragungsverfahrens trägt die Unterliegende Partei, wobei die gesuchstellende Partei, der Handwerker die Gerichtskosten im superprovisorischen und provisorischen Verfahren vorzustrecken hat und diese erst im Hauptverfahren (ordentliches Verfahren) verteilt werden. Die Parteien tragen während der ganzen Verfahren ihre Parteikosten selber und diese werden ebenfalls erst nach Abschluss des ordentlichen Verfahrens nach Obsiegen und Unterliegen verteilt.

Die Gerichtskosten für die Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts bewegen sich im Rahmen von Fr. 1500 bis Fr. 4000 im Verfahren um vorläufige Eintragung. Im Verfahren um definitive Eintragung bemessen sich die Kosten nach dem Streitwert, d.h. nach der dem Pfandrecht zu Grunde liegenden Forderung, nach der Dauer des Prozesses sowie nach dem Prozessausgang.

Zuständiges Gericht / Ort der Eintragung

Ein Bauhandwerkerpfandrecht wird im Grundbuch, im jeweiligen Blatt des betreffenden Grundstückes, eingetragen. Stockwerkeinheiten haben eigene Grundstücksnummern, weshalb hier für Unternehmer/Handwerker Vorsicht geboten ist. Zu klären ist deshalb vorweg, in welchem Grundbuchkreis die Liegenschaft eingetragen ist und auf welcher Liegenschaft, man tatsächlich Arbeit verrichtet hat. Gerichtliche Verfahren in Zusammenhang mit dem Bauhandwerkerpfandrecht finden am Gericht des Ortes statt, an dem das Grundstück im Grundbuch eingetragen ist.